Stellung des externen
Gefahrgutbeauftragten
Nach dem schweren Unglück von Herborn 1987 musste in der Folge daraus jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Zur Beförderung gefährlicher Güter zählt auch das Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen.
Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Vorortgespräch zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen in diesem Vorortgespräch eine umfassende Analyse der betrieblichen Notwendigkeiten und fertigen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot an.
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten beinhalten u. a.:
- Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
- Beratung des Unternehmens
- Erstellung Jahresbericht
- uvm.
Darüberhinaus bieten wir Ihnen auf Wunsch eine 24-Stunden Notfall-Hotline an.